Trotz eingetragener Lebenspartnerschaft kein Schutz für Nico P. Ausländerbehörde Burg lässt Nico wieder nicht zu seiner transsexuellen Partnerin nach Berlin. Ausländerbehörde Burg lehnt Antrag auf Aufenthaltstitel für Nico P. ab, „Urlaubsschein“ für Berlin und Arbeitserlaubnis ebenfalls verweigert. Zur Ausreise aufgefordert, Abschiebung zum 16. Dezember 08 angekündigt.
Als Nico P. mit seiner Partnerin Daniela am Donnerstag den 30.10. für die monatliche Verlängerung seiner Duldung auf der Ausländerbehörde Burg erschien, erwartete sie eine böse Überraschung. Die dortige Leiterin, Frau Brendel, teilte Nico P. die Ablehnung seines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde Burg mit. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis wurde ebenfalls verweigert. Selbst ein „Urlaubsschein“ für Berlin wurde abgelehnt. Als Begründung sagte die Leiterin der dortigen Ausländerbehörde, Frau Brendel, auch ein deutsches Ehepaar könne schließlich nicht immer zusammen sein. Damit kehrt die Ausländerbehörde Burg zur Praxis der Verweigerung von „Urlaubsscheinen“ zurück, die sie aufgrund öffentlicher Proteste vorübergehend seit März 2008 unterbrochen hatte. Nico und Daniela sind seit 1 1/2 Jahren verheiratet und dürfen auf Betreiben der Ausländerbehörde Burg nicht zusammen sein!
In der schriftlichen Begründung der Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, die inzwischen der Anwältin von Nico vorliegt, erscheinen neue skandalöse Argumentationsstränge:
Weiterlesen…