Archiv für März 2008

8. März: Gegen Patriarchat und Repression

Seit dem 1. Dezember 2007 sitzt die Antifaschistin Andrea im Knast. Sie hatte den Haftantritt für eine mehrmonatige Haftstrafe verweigert, weshalb LKA-Beamte sie am 1. Dezember während der Proteste gegen einen Naziaufmarsch in Berlin-Rudow verhafteten. Die ihr vorgeworfenen Delikte klingen lapidar, scheinen für die Staatsanwaltschaft aber eine nunmehr 14monatige Haftstrafe zu rechtfertigen. Darum wird es am 8. März auch gleich eine ganze Demo geben, die ihr einen Knastbesuch abstatten wird. Dass wir ausgerechnet am 8. März vor den Frauenknast Pankow ziehen, ist kein Zufall. Wir wollen den internationalen Frauenkampftag nutzen, um außerdem unsere Kritik an einer durch und durch patriarchalen Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen.

Gegen Patriarchat und Repression!
Holt die Antifaschist_Innen aus dem Knast!

Demonstration: Samstag, 8. März // 14 Uhr // U-Bhf. Eberswalder Straße

ZUGTREFFPUNKT MAGDEBURG: 10:30 Uhr Hauptbahnhof/ZOB

Mehr Infos: freeandrea.de.vu

Info-Veranstaltung: „Freiheit für Christian und Andrea!“
Veranstaltung zur Haftsituation des Antifaschisten Christian S.

Die Haftgeschichte von Christian rückte am 1.Mai 2004 in das Bewusstsein der linken Berliner Szene, als er sich an der Verhinderung eines Naziaufmarsches beteilligt und wegen einem umgekippten und angezündeten Versicherungsauto verhaftet wurde, das als Barrikadenmaterial herhalten musste. Seit dem überziehen ihn die Gerichte permanent mit neuen Prozessen und Klagen. An dem Fall „Christian S.“ lassen sich die unterschiedlichen Arten von staatlichen Repressionen und die ungerechte Bestrafung (links-) politisch motivierter Straftäter_innen erklären und veranschaulichen. Nicht allein wegen der Prozesse und angeblichen Delikte die Christian begangen haben soll,viel mehr deswegen weil das Berliner BKA zum Großteil mit rechtswiedrigen Methoden arbeitet und politisch unliebsame Personen wir Christian mit Repressionen zu überziehen. Eine informative und abendfüllenden Veranstalung zu politischen Gefangenen und staatlichen Repressionen. Außerdem gibt es Infos zu Andreas jetziger Situation.

10. März 2008 // 19.00 Uhr // JUP (Florastr. 84)

Kundgebung für die sofortige Freilassung des Antifas Christian

18. März 2008 // 15:00 Uhr // Senatsverwaltung für Justiz Berlin // Salzburger Straße 21-25

Ehemaliger Flüchtling aus Benin darf auch nach über einem Jahr Ehe/ Lebenspartnerschaft mit einer Deutschen nicht mit seiner Frau zusammenleben

Am Dienstag, den 4. März 2008 findet am Amtsgericht Burg in Sachsen Anhalt ein Prozess wegen Verletzung der Residenzpflicht statt. Angeklagt ist Nico Pehounde aus Benin, er ist nach Berlin gereist, um seine Frau zu besuchen, mit der er seit Februar 2007 in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt.
Um seine Frau zu sehen und als Familie und Partnerschaft zu leben, hat Herr Pehounde mehrfach eine Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Bereiches der Duldung beantragt.
Dies wurde abgelehnt, da für die Ausländerbehörde Burg kein öffentliches Interesse oder ein zwingender Grund für die Erteilung eines „Urlaubscheines“ ersichtlich war. Stattdessen wurde den Eheleuten ein Einzelzimmer in der Gemeinschaftsunterkunft angeboten, dort können sie, laut Sachbearbeiterin, ihre Partnerschaft leben. Auch der Hinweis auf die in Berlin stattfindende Ausbildung der Partnerin und am Wochenende stattfindenden Verpflichtungen wurden mit dem Hinweis der Zumutbarkeit kommentiert, da „auch vergleichbare Fälle unter deutschen Familien kein Einzelfall sind.“ (Zitat ABH Burg)

Der Herrn Pehounde zustehende Aufenthaltstitel wird ihm von der Ausländerbehörde verwehrt, weil er die so genannte Residenzpflicht gebrochen hat, um seine Partnerin zu besuchen. Ebenso wurden Anträge auf kurzzeitiges Verlassen des residenzpflichtigen Bereiches, wie auch auf Arbeitserlaubnis abgelehnt. Die hiesige hetero-normative und depolitisierte Gesellschaft drängt ihn scheinbar auf Grund seiner Herkunft und Hautfarbe, seines politischen Aktivismus und seiner sexuellen Orientierung an ihren Rand.

Dass die Behörde die Anträge Nicos auf Wohnsitzverlegung und auf Urlaubsbewilligung abgelehnt hat verwundert nicht. Historisch-politisch brisant ist dabei, dass es zum Beispiel der Bevölkerung während der Kolonialisierung Togos durch Deutschland nicht erlaubt war, ihr Dorf oder Gebiet ohne eine kostenpflichtige Sondergenehmigung zu verlassen. Das Gleiche gilt heute für Flüchtlinge in Deutschland [ ? eine koloniale Tradition?]. Wir erinnern daran, dass die Bundesrepublik Deutschland Südafrika unter der Apartheid wegen der Residenzpflichtgesetztes mehrfach kritisiert und sogar als Teil der EU angeklagt und verurteil hat. Das Urteil gegen die damalige Regierung Südafrikas stützt sich auf die Verletzung der europäischen Menschenrechtskonventionen und der allgemeinen Menschenrechtskonventionen .

Auch Flüchtlinge, die wie Nico gegen gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus aktiv sind, werden schnell zur bevorzugten Zielscheibe der deutschen Behörden und der Polizei. Die sogenannte Verletzung der Residenzpflicht gilt in der Bundesrepublik bereits als Straftatbestand. Um ein selbstbestimmtes und selbstbewusstes Leben zu führen, verletzten Flüchtlinge oft diese Auflagen und Gesetzgebungen ? und werden so von diesem Staat als Kriminelle behandelt. Durch das Residenzpflichtverfahren versucht die Ausländerbehörde Burg in Zusammenarbeit mit der Justiz Nico zum ?Wiederholungstäter? und zum ?kriminellen Ausländer? abzustempeln, um ihm doch noch einen Aufenthaltstitel zu verwehren, der ihm eigentlich zusteht.

Als Kriminell empfinden wir vielmehr, dass die Bewegungsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Flüchtlinge durch die Residenzpflicht eingeschränkt wird. Die Durchführung dieser gesetzlichen Regelung zerstört in einem Schrittweisen Prozess die Persönlichkeit und die Individualität aller Betroffenen. Die Residenzpflicht ist rassistisch, diskriminierend und inhuman in Wort und Tat, als ?Vergehen?, dass nur von AusländerInnen begangen werden kann. Sie befördert die Ausgrenzung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, die als ?Fremdkörper? in der Gesellschaft stigmatisiert werden und letztendlich entfernt bzw. abgeschoben werden sollen. Deshalb fordern wir die Abschaffung der Residenzpflicht generell und im Besonderen Bewegungsfreiheit und einen gesicherten Aufenthalt für Nico!!!!!

Gerichtstermin: Dienstag, 04. März 2008, 9 Uhr
Amtsgericht Burg, Saal 14, Johannesstraße 18, 39288 Burg

Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Herrn Pehounde.

Flüchtlingsinitiative Brandenburg, Initiative gegen Abschiebeanhörungen

Weiterlesen…

Meta

Du browst gerade in den Antifaschistische Aktion Burg Weblog-Archiven nach dem Monat März 2008.

Längere Beiträge werden abgeschnitten. Klick auf die Überschrift, um den jeweiligen Beitrag in voller Länge zu sehen.